steuer.legal
Volljurist mit Schwerpunkt Steuerrecht
Wissenschaftliche Fachleistungen für Rechtsanwälte
und Steuerberater
Meine Stärke liegt in der einzigartigen Verbindung verschiedener Perspektiven auf das Steuerrecht — aus der Finanzverwaltung, der Anwaltschaft, der Wissenschaft, der Unternehmenspraxis und dem Journalismus. Diese Breite ermöglicht präzise, praxisnahe Arbeit auf höchstem fachlichem Niveau.
Beamter in der Finanzverwaltung, Steuerangestellter, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft, Leiter einer Lohnsteuerberatungsstelle, Lehrbeauftragter, Justiziar und freiberuflicher Wissenschaftler — kaum jemand kennt das Steuerrecht aus so vielen Perspektiven.
Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde und Revision beim Bundesfinanzhof zur Ist-Besteuerung (BFH, 18.11.2015, Az. XI R 38/14). Dazu zahlreiche Betriebsprüfungen auf Seiten der Steuerpflichtigen sowie Einspruchs- und Klageverfahren vor Finanzgerichten.
Zwei berufsbegleitende Master: LL.M. in Taxation (Münster) und Executive LL.M. in Vermögensrecht (Liechtenstein). Promotion Dr. iur. magna cum laude bei Prof. Dr. Schuch (WU Wien) über den steuerrechtlichen Vergleich deutscher, liechtensteinischer und österreichischer Familienstiftungen.
Einer der ersten deutschen Rechtsanwälte mit Niederlassung in der Schweiz (Kreuzlingen, 2006). Langjährige Kooperation mit RoH Rechtsanwälte AG, Zürich. Vertiefte Kenntnisse im deutschen, schweizerischen, österreichischen und liechtensteinischen Steuerrecht sowie bei Wegzugs- und Grenzgängerfragen.
Als Geschäftsführender Gesellschafter einer Steuerberatungsgesellschaft, als Interim-Geschäftsführer mehrerer Kapital- und Personengesellschaften sowie als Justiziar für Unternehmen kennt er die Rechtsfragen, die im unternehmerischen Alltag wirklich zählen.
Veröffentlichungen in NWB, Liechtenstein-Journal, CH-D Wirtschaft, Süddeutsche Zeitung u.v.m. Vorträge bei Deloitte Wien und weiteren Institutionen. Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Frühere journalistische Tätigkeit bei Radio 7, Schwäbische Zeitung u.a.
Dr. iur. Jörg Gössler, LL.M. erbringt seit 2019 freiberufliche, wissenschaftliche Fachleistungen im Steuerrecht — ausschließlich für Rechtsanwälte und Steuerberater. Die Zusammenarbeit erfolgt diskret und professionell, auf Wunsch auch als Ghostwriter.
Eigenverantwortliche Erstellung komplexer Steuererklärungen, präzise Schriftsätze und Gutachten, souveräne Verfahrensführung in Einspruchs- und Klageverfahren sowie Begleitung von Betriebsprüfungen zeichnen seine Arbeit aus.
Seine internationale Ausrichtung — mit vertieften Kenntnissen im deutschen, schweizerischen, österreichischen und liechtensteinischen Steuerrecht — macht ihn besonders wertvoll für grenzüberschreitende Mandate.
»Meine Dienstleistung richtet sich an Rechtsanwälte und Steuerberater — als verlässlicher Fachmann im Hintergrund, der komplexe steuerrechtliche Aufgaben eigenverantwortlich und präzise übernimmt.«
Schwerpunkt Steuerrecht: eigenständige Erstellung komplexer Steuererklärungen (vorwiegend Einkommensteuererklärungen), souveräne Verfahrensführung bei streitigen Auseinandersetzungen mit Finanzämtern wie Einspruchs- und Klageverfahren (Ghostwriting). Enge, professionelle Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Steuerberatern; routinierte Ausarbeitung präziser fachlicher Stellungnahmen und Schriftsätze.
Rechtliche Beratung und rechtssichere Steuerung betrieblicher Prozesse.
Rechtliche Beratung und Steuerung betrieblicher Entscheidungsprozesse.
Erstellung von Steuererklärungen, Vorbereitung finanzgerichtlicher Verfahren, Koordination externer Anwälte.
Mandantengespräche und Abschlussbesprechungen; Einführung und operative Umsetzung von DATEV Digitale Buchhaltung.
Sachbearbeitung im Veranlagungsbezirk (Einkommensteuer). Tätigkeitszeiträume: 05/1993–09/1993, 02/1994–03/1994, 07/1994–08/1994, 02/1995–03/1995, 07/1995–08/1995.
Ausbildung und Dienst in der Finanzverwaltung Baden-Württemberg.
Fachbereich Mittelständische Wirtschaft.
Befugnis nach Steuerberatungsgesetz zur Hilfeleistung für Vereinsmitglieder in Lohnsteuer- und Kindergeldsachen sowie bei der Eigenheimzulage und der Einkommensteuer.
Delegation der Deutschen Wirtschaft in Saudi-Arabien.
Mehrjährige journalistische Tätigkeit in verschiedenen Medien der Region Tuttlingen mit Verbreitungsgebiet über Tuttlingen hinaus in Südbaden, Südwürttemberg, Ostschweiz und Vorarlberg (Österreich).
Fachleistung
Ihr Steuerberater braucht juristische Tiefe? Ich liefere strategische Einspruchs-Analysen, BFH-gestützte Argumentation und Finanzgerichts-Vorbereitung — im Hintergrund, mit vollem Fokus auf Gewinn.
Strategisch fundierte Einsprüche nach AO § 357 ff., die nicht nur Einwände vorbringen, sondern argumentieren.
Begleitung während der Betriebsprüfung: Kritische Punkte identifizieren, ehe der Bescheid erlassen wird. Stundensatz €200/h, Pauschalgebühr nach Absprache.
Klageschriften (FGO), die Jurisprudenz strategisch nutzen. BFH-Urteile richtig eingesetzt.
Unabhängige Stellungnahmen zu schwierigen Positionen. Rechtssicherheit als Grundlage.
Antrag beim Finanzgericht: Sie zahlen später, nicht jetzt. Strategisch und dokumentiert.
Prüfung auf formale und materielle Fehler. Klare Analyse: Problemfeld oder haltbar?
Das Finanzamt ist eine Behörde. Sie handelt nach Gesetzen, nach Rechtsprechung. Wer diese Regeln kennt und anwendet, gewinnt.
Einsprüche und Klagen folgen einem klaren Schema: Tatbestand – Rechtliche Würdigung – Ergebnis. Nicht Diskussion — Argument. BFH-Urteile sind Recht, nicht Ratschlag. Das setze ich um.
Das Finanzamt muss positiv beweisen, dass der Bescheid korrekt ist. Nicht Sie. Wenn die Dokumentation lückenhaft ist, ist der Bescheid angreifbar.
Das Finanzamt denkt: „Das müsste privat sein." Das ist keine juristische Kategorie. Relevant sind: Wie oft? Wie lange? Wo?
BFH-Urteile sind nicht Empfehlungen — sie sind Recht. Das Finanzamt muss sie anwenden, auch wenn es unbequem ist.
Ein formal fehlerhafter Bescheid ist oft nicht vollstreckbar. Das finde ich vor Sie Geld ausgeben.
Erfolgreich geführte Nichtzulassungsbeschwerde und anschließende Revision beim Bundesfinanzhof zur Ist-Besteuerung.
Kontext: Im Jahr 2016 betrug die Erfolgsquote für Nichtzulassungsbeschwerden bundesweit 13 %, für Revisionen 32 %.
Ein Unternehmer sollte eine hohe Nachzahlung leisten. Das Finanzamt berief sich auf eine Auslegung, die der aktuellen BFH-Rechtsprechung widersprach.
Ergebnis: Einspruch mit BFH-Urteil zitiert. Der BFH wies die Revision des Finanzamts zurück. Mehrfünfstelliger Betrag erhalten.
Ein Kleinunternehmer sollte Umsatzsteuer für drei Jahre nachzahlen. Das Finanzamt hatte die Dokumentation unvollständig eingereicht.
Ergebnis: Bescheid für alle drei Jahre aufgehoben. Knapp €7.000 Steuernachzahlung entfallen.
Ehepaar, beide berufstätig in verschiedenen Städten. Das Finanzamt sagte: „Das ist privat, keine Betriebsausgaben."
Ergebnis: Finanzgericht gab dem Ehepaar Recht. Mehrere tausend Euro Steuervorteil anerkannt.
Unternehmer, Gewerbesteuerbescheid, mehrfünfstelliger Betrag. Ohne Aussetzung hätte er sofort zahlen müssen.
Ergebnis: Aussetzung der Vollziehung bewilligt. Der Unternehmer behielt das Geld, während die Klage lief.
Bescheid-Audit (€250–2.500) • Betriebsprüfungs-Begleitung (€200/h) • Einspruchsschrift (50% RVG § 40 StBVV) • Finanzgerichtliche Begleitung (50% RVG § 40 StBVV)
Anfrage stellenUStDD 17/2016
NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht 14/2016
Global Energy 2016
NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht 37/2013
StiftungsManager Loseblattwerk 2011–2013
Grenzgänger INFO eV · 2012 & 2015
Liechtenstein-Journal 1/2010
Süddeutsche Zeitung, 15.04.2011
CH-D Wirtschaft 2/2008
CH-D Wirtschaft 4/2008
Deloitte Wien · 26.05.2008 · Vorredner: Justizminister a.D. Liechtenstein
Stadthalle Tuttlingen · 15.01.2009 · Vorredner: Regierungsräte AR

Fürstentum Liechtenstein

Fürstentum Liechtenstein

Fürstentum Liechtenstein

Baden-Württemberg

Bundeskanzlerin a.D.

Bundeskanzlerin a.D.

Baden-Württemberg

Bundesminister für Wirtschaft a.D.


Bundesminister der Finanzen

Europäische Kommission

Bundesministerin für Bildung und Forschung a.D.

Minister für Justiz und Europa, Baden-Württemberg

Minister für Justiz und Europa, Baden-Württemberg

Polnische Botschaft

Zürich

Parlamentarischer Staatssekretär a.D.

Mitglied des Bundestages

Bundesminister für Wirtschaft a.D.

Wien
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Ich stehe Rechtsanwälten und Steuerberatern als verlässlicher Fachmann im Hintergrund zur Verfügung — für komplexe Steuererklärungen, Schriftsätze, Gutachten und Verfahrensführung.
Angaben gemäß § 5 TMG
Dr. iur. Jörg Gössler, LL.M.
Volljurist mit Schwerpunkt Steuerrecht
Bahnhofstr. 59
78532 Tuttlingen
Kontakt
Telefon: 0151 19665186
E-Mail: [email protected]
Web: www.steuer.legal
Berufsbezeichnung & Berufsrecht
Berufsbezeichnung: Volljurist (Dienstleistungserbringer gemäß § 5 TMG)
Hinweis: Dr. iur. Jörg Gössler, LL.M. ist nicht als Rechtsanwalt zugelassen und erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des RDG gegenüber Verbrauchern. Die angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Rechtsanwälte und Steuerberater.
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